Erneuerbare Energien

Solarspitzengesetz: Was Unternehmen bei neuen PV-Anlagen beachten sollten

Von SYSTEM – die InnovationsberaterStand: Lesezeit ca. 5 Min.

Kurz gesagt: Das Solarspitzengesetz ist im Februar 2025 in Kraft getreten. Für neue PV-Anlagen entfällt die Einspeisevergütung in Zeiten negativer Börsenstrompreise, und Anlagen ohne intelligentes Messsystem dürfen in vielen Fällen nur einen Teil ihrer Leistung einspeisen. Für Unternehmen wird der Eigenverbrauch damit noch wichtiger.

HinweisÜberblick nach dem Stand Oktober 2026 ohne Gewähr. Für Ihr Vorhaben gelten die konkreten Regeln des EEG und die Technischen Anschlussbedingungen Ihres Netzbetreibers.

Was hat sich geändert?

  • Negative Strompreise: Für neue Anlagen gibt es in Zeiträumen mit negativen Preisen am Spotmarkt keine Vergütung. Diese Zeiträume werden nach aktueller Regelung an das Ende des Vergütungszeitraums angehängt.
  • Einspeisebegrenzung: Neue Anlagen ohne intelligentes Messsystem und Steuerungseinrichtung dürfen bis zu deren Einbau in vielen Fällen höchstens 60 % ihrer installierten Leistung einspeisen.
  • Steuerbarkeit: Netzbetreiber erhalten mehr Möglichkeiten, Anlagen bei Netzengpässen zu steuern.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Gewerbebetriebe sind meist weniger betroffen als reine Einspeiseanlagen, weil sie einen großen Teil des Solarstroms selbst verbrauchen. Die Neuregelung verschiebt die Wirtschaftlichkeit aber weiter in Richtung Eigenverbrauch:

  • Anlagen nach dem Lastgang auslegen statt nach maximaler Dachfläche.
  • Einen Speicher prüfen, der Mittagsüberschüsse aufnimmt.
  • Verbraucher steuern: Ladepunkte, Wärmepumpen und Kälte in sonnige Stunden legen – siehe Energiemanagement.
  • Ost-West-Ausrichtung erwägen, um die Mittagsspitze zu glätten.
  • Bei größeren Anlagen die Direktvermarktung und mögliche Erlöse realistisch ansetzen.

Gilt das auch für bestehende Anlagen?

Die Kernregeln betreffen vor allem Neuanlagen. Für Bestandsanlagen gibt es teils freiwillige Wechselmöglichkeiten. Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt von der Anlage und der Vergütung ab.

Wie gehen Sie jetzt am besten vor?

  1. Lastgang besorgen und Verbrauchsprofil verstehen.
  2. Anlagengröße und Speicheroption gemeinsam rechnen.
  3. Messkonzept und Steuerbarkeit mit dem Fachbetrieb und Netzbetreiber klären.
  4. Steuer- und Förderfragen vor Auftragsvergabe prüfen.

Eine erste Einschätzung liefert der Energie-Analyser; die genaue Auslegung erarbeiten wir im Erstgespräch.

Häufige Fragen

Lohnt sich Photovoltaik nach dem Solarspitzengesetz noch für Unternehmen?

Für Betriebe mit hohem Eigenverbrauch in der Regel ja, weil der selbst genutzte Strom den teuren Netzbezug ersetzt. Die Einspeisung verliert an Gewicht.

Brauche ich jetzt zwingend einen Speicher?

Nein. Ein Speicher lohnt sich, wenn Überschüsse und Verbrauch zeitlich auseinanderfallen oder Lastspitzen teuer sind. Das zeigt die Wirtschaftlichkeitsrechnung.

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