Steuer & Förderung

Investitionsabzugsbetrag (IAB) für Ihre Energieinvestition.

Bis zu 50 % einer geplanten Investition vorab steuerlich berücksichtigen, danach 40 % Sonderabschreibung: So entsteht Liquidität genau dann, wenn Sie in Photovoltaik, Speicher oder Effizienz investieren.

§ 7g AfA je Jahr €

Definition

Was ist der Investitionsabzugsbetrag?

Mit dem Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG können kleine und mittlere Betriebe bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts schon vor der Anschaffung gewinnmindernd abziehen. Die Steuerersparnis entsteht damit früher – und finanziert einen Teil der Investition mit.

Voraussetzungen im Überblick

  • Gewinn im Wirtschaftsjahr des Abzugs höchstens 200.000 €
  • Investition innerhalb der folgenden drei Wirtschaftsjahre
  • Betriebliche Nutzung von mindestens 90 % im Anschaffungs- und Folgejahr
  • Höchstens 200.000 € IAB je Betrieb insgesamt
  • Angaben werden elektronisch mit der Steuererklärung übermittelt
WichtigKeine Steuerberatung. Stand Oktober 2026, ohne Gewähr. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind und welche Gestaltung sinnvoll ist, klärt Ihre Steuerberatung – wir liefern die Zahlen dafür.

IAB-Rechner

Vereinfachte Darstellung, Anschaffung im Januar

Jahr 1: IAB (50 %, max. 200.000 €)–
Jahr 1: Steuerentlastung–
Jahr 2: Bemessungsgrundlage nach Kürzung–
Jahr 2: Sonderabschreibung 40 %–
Jahr 2: lineare AfA (20 Jahre)–
Jahr 2: Steuerentlastung–
Steuerlich wirksam in zwei Jahren–

Steuerverschiebung, keine zusätzliche Ersparnis: In den Folgejahren fällt die AfA entsprechend niedriger aus.

Ablauf

So funktioniert der IAB Schritt für Schritt

  1. Planen

    Investition und Zeitpunkt grob festlegen, etwa mit dem Energie-Analyser.

  2. Abziehen

    Im laufenden Jahr bis zu 50 % der geplanten Kosten gewinnmindernd geltend machen.

  3. Investieren

    Innerhalb von drei Jahren anschaffen; IAB hinzurechnen und Anschaffungskosten kürzen.

  4. Abschreiben

    Sonderabschreibung bis 40 % und reguläre AfA auf die gekürzte Basis.

Ausführliche Beispielrechnung lesen · AfA & Sonderabschreibung

FAQ

Fragen zum Investitionsabzugsbetrag

Was ist der Investitionsabzugsbetrag?

Eine Regelung nach § 7g EStG, mit der kleine und mittlere Betriebe bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten eines beweglichen Wirtschaftsguts schon vor der Anschaffung gewinnmindernd abziehen können.

Wer kann den IAB nutzen?

Betriebe, deren Gewinn im Wirtschaftsjahr der Inanspruchnahme höchstens 200.000 € beträgt. Das Wirtschaftsgut muss im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr mindestens zu 90 % betrieblich genutzt werden.

Gilt der IAB auch für Photovoltaik?

Für gewerbliche PV-Anlagen kann der IAB genutzt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Für kleinere, nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfreie Anlagen entfällt er.

Wie hoch ist die Sonderabschreibung?

Für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2023 angeschafft werden, bis zu 40 % der Bemessungsgrundlage, verteilbar auf das Anschaffungsjahr und die vier Folgejahre.

Was passiert, wenn ich doch nicht investiere?

Der IAB wird im Jahr der Bildung rückgängig gemacht, die Steuernachzahlung wird verzinst.

Den IAB rechtzeitig einplanen.

Der Investitionsabzugsbetrag wirkt nur, wenn er vor der Investition geplant wird. Sprechen Sie mit uns, bevor Sie Aufträge vergeben.

TerminAnalyser